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| Informationen zur Seebestattung |
Während der gesamten Menschheitsgeschichte legten alle
Kulturepochen großen Wert auf würdige Bestattung ihrer Toten.
Die Art der Bestattung und die Bestattungsriten hängen insbesondere
von den religiösen Vorstellungen über das Schicksal der Toten
ab. So wird durch oder in allen vier Elementen (Wasser, Erde, Luft, Feuer)
bestattet. Zu Urzeiten erfolgte die Bestattung vor allem durch Luft-Bestattung (Aussetzten zum Fraß der Tiere, Eintrocknen der Leiche oder Einbalsamieren wie in Ägypten) oder durch das Übergeben des Leichnams in Flüsse oder dem offenen Meer. Erst später kamen die Bestattung vor allem oder Leichenverbrennung oder die Erdbestattung hinzu. Somit gehört die Seebestattung zu den ältesten Bestattungsformen und ist nachweislich älter als die heute üblichen Feuer - oder Erdbestattungen. So waren Seebestattungen auch noch zu jenen Zeiten üblich, als man mit Segelschiffen die Weltmeere befuhr und bei einem Todesfall schon aus hygienischen Gründen die Leiche nicht so lange mitführen konnte. Auch heute noch können in Einzelfällen derartige Seebestattungen vorkommen: speziell bei Besatzungsmitgliedern von Schiffen. Generell ist es aber gesetzlich nicht gestattet, einen Leichnam zu versenken. Dass im Anschluss an eine Einäscherung des Verstorbenen dennoch eine spätere Bestattung auf See möglich ist, ist der jeweiligen gesetzlichen Regelung eines einzelnen Landes zu verdanken. In Deutschland beispielsweise dem §9, Absatz 3, des Bestattungsgesetzes von 1934, wonach eine Ausnahmegenehmigung beim Ordnungsamt der Stadt eingeholt werden kann, wenn der Wille für eine Seebestattung von den Angehörigen glaubhaft gemacht werden kann oder eine entsprechende persönliche Erklärung vorliegt. Diese persönliche Erklärung kann bei den entsprechenden Bestattungsinstituten, die Seebesstattungen durchführen, neben anderen Informationen angefordert und dann dort für den eintretenden Fall hinterlegt werden. Somit kann man also (im Gegensatz zu früheren Zeiten) bereits zu Lebzeiten die Form der eigenen Bestattung festlegen oder falls ein Ehepartner schon urnenmäßig auf dem Friedhof beigesetzt wurde und der hinterbliebene Partner verstirbt, besteht die Möglichkeit, zusammen auf See die letzte Ruhe zu finden. |